Nutzungsbedingungen

Was ist Dentoffert?

Dentoffert ist eine kostenfreie Austauschplattform der Zahnärztekammer Nordrhein und der Zahnärztekammer Niedersachsen.

Diese wird ausschließlich für die Bereiche Inventarmarkt (Inventarabgaben, Inventargesuche), Praxismarkt (Praxisabgaben, Praxisgesuche), Stellenangebote (Zahnärztin/Zahnarzt, ZFA, Ausbildungsplätze) und Stellengesuche (Zahnärztin/Zahnarzt, ZFA, Ausbildungsplätze) zur Verfügung gestellt.

Darüberhinausgehende Angebote/Gesuche (z.B. für Dienstleistungen gewerblicher/ selbständiger Art) sind nicht zulässig. Die Laufzeit eines Inserats ist auf 8 Wochen begrenzt. Danach wird das Inserat automatisch deaktiviert.

Wer kann Dentoffert nutzen?

Zahnärztinnen/Zahnärzte aus den Kammerbereichen Nordrhein und Niedersachsen sowie Praxismitarbeiter, die im Auftrag einer Praxis aus den Kammerbereichen Nordrhein und Niedersachsen handeln, können folgende Inserate einstellen:

  • Inventar (Angebot/Gesuch)
  • Praxis (Angebot/Gesuch)
  • Stellen (Angebot/Gesuch)
  • Ausbildung (Angebot)

Zahnärztinnen/Zahnärzte anderer Kammerbereiche, ZFA (bundesweit), Schüler und Studenten (bundesweit) können folgende Inserate einstellen:

  • Stellen (Gesuch)
  • Ausbildung (Gesuch)

Angebote und Gesuche müssen sich auf die Kammerbereiche Nordrhein oder Niedersachsen beziehen.

Hinweis für Inserentinnen/Inserenten

Jeder Nutzer muss sich beim Anlegen seines Profils namentlich gegenüber den Zahnärztekammern Nordrhein und Niedersachsen erkennbar machen (keine Fantasienamen). Sofern kein anonymes Inserat zur Prüfung eingereicht wird, erscheint der angegebene Name gleichlautend im Inserat.

Im Falle der Eingabe von Angebotsinseraten prüfen die Zahnärztekammern Nordrhein beziehungsweise Niedersachsen, ob die Inserentin/der Inserent eine zahnärztliche Approbation besitzt. Dies gilt auch in dem Fall, in dem Praxismitarbeiter im Namen und Auftrag einer Praxisinhaberin oder eines Praxisinhabers das Angebot einstellt. Darüberhinausgehende Angaben in dem Inserat werden inhaltlich nicht überprüft. Die Zahnärztekammer Nordrhein sowie die Zahnärztekammer Niedersachsen haften nicht für fehlerhafte Angaben Dritter.

Inseratstext

Der Inhalt eines Inserats darf ausschließlich einen Bezug zu den Kammerbereichen Nordrhein und Niedersachsen aufweisen.

Das mehrfache Einstellen von nahezu inhaltsgleichen Inseratstexten ist nicht zulässig.

Im eigenen Interesse sind Inserate in berufsrechtlich zulässiger Weise zu formulieren und dürfen insbesondere keine irreführende oder reklamehafte Werbung enthalten.

Unachtsamkeiten bei der Formulierung der Inserate, welche dadurch diskriminierende Inhalte oder ggf. entsprechende Interpretationsmöglichkeiten beinhalten, können im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) finanzielle Konsequenzen für den Inserenten nach sich ziehen. Insofern regen wir an, sich im Falle von Fragen hierzu an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Freischaltung des Inserats keine rechtliche Überprüfung desselbigen nach den Vorgaben des AGG beinhaltet.

Ebenso führen die Zahnärztekammern Nordrhein und Niedersachsen keine Rechtschreibkontrolle der eingereichten Inserate durch.

Freischalten von Inseraten

Sofern die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden, behalten sich die Zahnärztekammern vor, das Inserat zu löschen oder im Fall einer wiederholten Missachtung der Nutzungsbedingungen und entsprechender Hinweise ein Profil zu löschen und ggf. eine Sperrung vorzunehmen.

Aus den zuvor genannten Gründen werden die Kontaktdaten des/der Inserenten/in benötigt. Die personenbezogenen Daten werden nicht anderweitig verwendet oder an Dritte weitergeben.

Stand: Oktober 2022